Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.
Über uns:
Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.
2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.
Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.
Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.
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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart
Die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit gestrigem Urteil die Abrissverfügung gegen eine Photovoltaik-Anlage aufgehoben.
Es gab damit der Klage der Eigentümer statt, die auf ihrem Grundstück im Außenbereich eine freistehende Photovoltaikanlage von ca. 50 m² errichtet hatten. Mit einer Abrissverfügung des Kreises Nordfriesland sollte diese nun wieder beseitigt werden, weil sie gegen geltendes Baurecht verstoße.
Diese Verfügung hat das Gericht mit seinem gestrigen Urteil aufgehoben. Dabei kam das Gericht zwar grundsätzlich zu der Auffassung, dass eine derartige freistehende Photovoltaikanlage im Außenbereich kein privilegiertes Vorhaben sei. Allerdings sei dieses sonstige Vorhaben im Einzelfall zulässig. So sei das Grundstück der Kläger mit einem denkmalgeschützten Reetdachhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut, sodass eine Anlage auf dem Dach oder am Haus nicht in Betracht komme. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse hier zugunsten der Kläger in der Schutzgüterabwägung zu berücksichtigen sei. Insgesamt kam es daher zu dem Ergebnis, dass öffentliche Belange wie u. a. der Naturschutz der Anlage nicht entgegenstünden.
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