• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft durch das Landratsamt Oberallgäu bleibt erfolglos

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 11. November 2025 einen Eilantrag der Gemeinde Blaichach gegen die beabsichtigte Nutzung eines Anwesens als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt.

Das Landratsamt Oberallgäu hatte der Gemeinde Blaichach am 3. November 2025 mitgeteilt, dass das in ihrem Ortsteil „Gunzesried Säge“ befindliche Anwesen „Heubethof“ als Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen werden soll und am 4. November 2025 bereits erste Personen dort einziehen werden. Die Gemeinde hat am 5. November 2025 gegen dieses Vorgehen einen Eilantrag mit dem Ziel erhoben, dass Landratsamt Oberallgäu zu verpflichten, das Anwesen bis zum Erlass einer Baugenehmigung nicht als Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Asylbegehrenden zu nutzen.
Mit Beschluss vom heutigen Tage lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag ab. Zur Begründung hat die zuständige 4. Kammer darauf hingewiesen, dass dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bereits das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Denn die Gemeinde habe ungeachtet einiger Bedenken mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. Mai 2024 eine Duldung zur Nutzung des „Heubethofs“ als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Personen erteilt. Mit dieser positiven Entscheidung habe die Gemeinde einen Vertrauenstatbestand geschaffen und das Landratsamt habe erst daraufhin im September 2024 das Anwesen angemietet. An diese in Kenntnis des Vorhabens abgegebene und eindeutig zum Ausdruck gebrachte Erklärung sei die Gemeinde gebunden, so dass es ihr verwehrt sei, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Erlass einer vorläufigen Nutzungsuntersagung zu begehren.