Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

VG Regensburg: Eingeschränkte Öffnungszeiten für Automatenläden in Regensburg

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am 22. und 24. Juli 2026 drei Eilanträge gegen Nutzungsuntersagungen personallos betriebener Kleinst- supermärkte (Automatenläden) in der Stadt Regensburg abgelehnt.

Die Stadt Regensburg untersagte es Unternehmen, im Stadtgebiet Automatenläden an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu betreiben.

Nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) dürfen Automatenläden grundsätzlich zeitlich unbeschränkt an Sonn- und Feiertagen öffnen. Gemeinden können jedoch abweichende Öffnungszeiten regeln. Die Stadt Regensburg hat von dieser Regelungsmöglichkeit mit der Regensburger Ladenschluss-Verordnung (RLSV) Gebrauch gemacht. Nach der RLSV dürfen Automatenläden an Sonn- und Feiertagen nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet sein. Verstöße hiergegen sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Die Nutzungsuntersagungen wurden erlassen, weil die Antragsteller die Automatenläden außerhalb der Öffnungszeiten nach der RLSV betrieben. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes fest, dass die Nutzungsuntersagungen voraussichtlich rechtmäßig sind. Es sei zu erwarten, dass die Antragsteller weiterhin außerhalb der zulässigen Öffnungszeiten die Automatenläden betreiben und dadurch Ordnungswidrigkeiten begehen. Die Einschränkung der Öffnungszeiten durch die RLSV sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig, da den Gemeinden im Rahmen des Ladenschlussrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet werde, der vorliegend nicht überschritten sei. Die Untersagungen seien auch ermessensgerecht, weil es die einzig erfolgversprechenden Maßnahmen seien, um weitere Verstöße zu verhindern.

https://www.vgh.bayern.de/gerichte/vgregensburg/index.html