Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Klage gegen Mobilfunkmast in Ludwigshafen erfolglos: Gesetzliche Grenzwerte für Strahlenbelastung bieten ausreichenden Schutz

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die die Klage eines Gewerbetreibenden abgewiesen, der sich gegen eine behördliche Genehmigung für einen benachbarten Mobilfunkmast wandte.

Der Kläger ist Inhaber eines Betriebs in Ludwigshafen. In rund 16 Metern Entfernung zu seinem Betriebsgebäude wurde ein Mobilfunkmast errichtet. Die zuständige Bundesbehörde erteilte den Betreibern hierfür eine sogenannte Standortbescheinigung, die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände bescheinigt. Gegen diese Bescheinigung erhob der Kläger Klage.

Er machte geltend, dass die Mobilfunkstrahlung selbst bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erhebliche Gesundheitsgefahren für ihn und seine Mitarbeitenden berge – unter anderem ein erhöhtes Krebsrisiko sowie Erbgutveränderungen. Er verwies dabei auf diverse wissenschaftliche Einzelstudien. Die in der maßgeblichen Verordnung (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder seien willkürlich, veraltet und verletzten das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Die erteilte Standortbescheinigung sei rechtmäßig, da der erforderliche Sicherheitsabstand rechnerisch korrekt ermittelt worden sei und eingehalten werde.

Zudem bestätigte das Gericht die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grenzwerte. Dabei verwies die Kammer auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Bei hochkomplexen und wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärten Gefährdungslagen – wie den langfristigen Auswirkungen hochfrequenter Strahlung – stehe dem Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs- und Bewertungsspielraum zu.

Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, bei wissenschaftlicher Ungewissheit anstelle der Fachbehörden eigene Risikobewertungen vorzunehmen oder auf Basis einzelner kritischer Studien neue Grenzwerte richterlich anzuordnen. Eine Verletzung der staatlichen Schutzpflicht für die Gesundheit könne nur dann gerichtlich festgestellt werden, wenn die geltenden Grenzwerte aufgrund neuer Erkenntnisse „evident unzureichend“ geworden seien, also offensichtlich keinen Schutz mehr böten.

Dies sei hier nicht der Fall. Das Gericht betonte, dass die Bundesregierung das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlung fortlaufend beobachte und bewerte, unter anderem durch den Einsatz spezialisierter Gremien wie der Strahlenschutzkommission. Allein der Umstand, dass in Teilen der Wissenschaft über mögliche Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte diskutiert werde, reiche nicht aus, um die bestehenden rechtlichen Schutzvorkehrungen als verfassungswidrig einzustufen.