Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Winnetou lebt weiter – Karl-May-Festspiele 2026 in Mörschied finden statt

In einem gegen die am 20. Juni 2026 beginnenden Karl-May-Festspiele in Mörschied gerichteten immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine gütliche Einigung erzielt.

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hatte dem Veranstalter der Karl-May-Festspiele im Februar 2026 eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der an den jeweiligen abendlichen Spielterminen im Juni und Juli 2026 eine Überschreitung der üblicherweise einzuhaltenden Ruhezeiten und Lärmpegel erlaubt wurde. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag. 

In einem am 12. Juni 2026 durchgeführten Erörterungstermin erreichte das Verwaltungsgericht Koblenz eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten für die Spielsaison 2026 und ebnete damit den Weg für die Durchführung der diesjährigen Festspiele. Die Koblenzer Richter betonten dabei einerseits die besondere kulturelle Bedeutung der Festspiele für die Region. Sie stellten andererseits aber klar, dass Nachbarn grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Vorgaben hätten. Im Ergebnis einigten sich die Beteiligten auf eine Reduzierung der ursprünglich genehmigten Schalldruck- und Lärmwerte. Der Veranstalter der Karl-May-Festspiele erklärte außerdem einen Verzicht auf die Verwendung sog. F2-Feuerwerke. Darüber hinaus sagte die Verbandsgemeinde zu, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Einholung eines Gutachtens zu prüfen, welches die Lärmbelastung am Wohngebäude der Antragstellerin während der gesamten Veranstaltung an einem Veranstaltungstag abbildet. 

Mit dieser Einigung hatte das Bemühen des Gerichts Erfolg, die gegenläufigen Interessen der Beteiligten in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen.