Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Step 1 - Theme Options

To begin customizing your site go to Appearance -> Customizer and select Theme Options. Here's you'll find custom options to help build your site.

Step 2 - Setup Slider

To add a slider go to Theme Options -> Homepage and choose page slider. The slider will use the page title, excerpt and featured image for the slides.

Step 3 - Create Homepage

To add featured content go to Theme Options -> Homepage (Featured) and turn the switch on then add the content you want for each section.

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Presse

Das schreibt die Presse.

Bewertungen

Hier können Sie die Bewertungen von Mandanten lesen.

Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verfahren zur Zuordnung zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden überwiegend rechtskräftig abgeschlossen

Mit sechs Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2026 haben die Klageverfahren um die Zuordnung von Gemeinden und Gemeindeteilen im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weit überwiegend ihren rechtskräftigen Abschluss gefunden.

Das brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur stellte durch mehrere Bescheide gegenüber den Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee auf der Grundlage des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden (SWG) fest, dass das Gebiet der Gemeinden mit allen Ortsteilen bzw. mit zahlreichen Ortsteilen zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehört. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Klagen der Gemeinden hiergegen teilweise stattgegeben. Nach der verfassungskonformen Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 SWG sei für eine Zuordnung zum Siedlungsgebiet erforderlich, dass in der Gemeinde bzw. dem Gemeindeteil eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar sei. Diese Voraussetzungen seien nicht für alle Gemeindeteile erfüllt, da ausreichende Belege für eine Pflege der sorbischen/wendischen Kultur oder Sprache in den 50 Jahren vor Erlass der Bescheide nicht durchgehend vorlägen. Die vom Ministerium getroffene Feststellung sei daher teilweise rechtswidrig.

Die hiergegen von den Beteiligten erhobenen Anträge auf Zulassung der Berufung hatten im Wesentlichen keinen Erfolg. Die vorgebrachten Einwände haben die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen überwiegend nicht in Frage gestellt. Dies betrifft insbesondere die Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage mit der Verfassung des Landes Brandenburg und die Auslegung der Norm zu den Anforderungen an die Kontinuität der Traditionspflege und an deren Nachweis. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wurde nicht den Anforderungen des Prozessrechts entsprechend dargelegt.

Lediglich hinsichtlich des Ortsteils Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree ließ der Senat auf Antrag der Gemeinde die Berufung zu, da die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege für eine kontinuierliche Pflege der Tradition hinreichend in Zweifel gezogen wurden. Insoweit schließt sich nun ein Berufungsverfahren an.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg