Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Klage gegen den Abschuss des Goldschakals auf Sylt erfolglos

Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht eine Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abschusses des Goldschakals auf Sylt abgewiesen.

Nachdem das Gericht im Sommer 2025 bereits den Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Schakals abgelehnt hatte, wies es nun die dazugehörige Klage im Hauptsacheverfahren als unzulässig ab.

Zur Begründung führte die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts aus, dass ein rechtlich relevantes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht mehr bestehe. Geklagt hatte ein Umweltverband, der unter anderem die Auffassung vertrat, aufgrund seiner gemeinnützigen Absichten wegen der schnellen Erledigung des Sachverhalts zu einer nachträglichen rechtlichen Klärung berechtigt zu sein. Zudem gehe es um die Rehabilitierung des Goldschakals.

Dieser Argumentation ist die Kammer nicht gefolgt. Einem Goldschakal sei kein allgemeines Persönlichkeitsrecht zuzusprechen, sodass dessen Ruf auch nicht beschädigt worden sei. Die Tatsache, dass der von der Klägerseite gerügte Eingriff sich schnell erledigt habe, rechtfertigt ebenfalls keine nachträgliche Befassung des Gerichts. Dies sei nur bei schweren Grundrechtseingriffen der Fall. Altruistische Motive bei der Rechtsverfolgung änderten auch aus europarechtlichen Gesichtspunkten hieran nichts.

Die Kammer hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil vom 12. Februar 2026 (Az. 8 A 74/25) zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe eingelegt werden.