• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verbot des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten ist unwirksam

Mit Urteil vom 24. November 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten in München rechtswidrig und damit unwirksam ist. Damit ist der Cannabiskonsum dort entsprechend den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes des Bundes (KCanG) wieder erlaubt.

Nach der bundesweiten Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis untersagte die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ihrer Parkanlagen-Verordnung den Konsum von Cannabisprodukten im Englischen Garten einschließlich dessen Nordteils, im Hofgarten und im Finanzgarten in München. In seiner Eilentscheidung von Juli 2025 hatte der BayVGH dieses generelle Verbot für den Nordteil des Englischen Gartens bereits vorläufig ausgesetzt (vgl. die Pressemitteilung vom 29. Juli 2025).

In der mündlichen Verhandlung zum Hauptsacheverfahren am Montag, den 17. November 2025, wies der zuständige Senat darauf hin, neben den geltenden Konsumbeschränkungen im KCanG könnte zwar eine weitergehende Regelung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher der Parkanlage grundsätzlich zulässig sein. Das bayerische Recht verlange hierfür aber eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere. Das Gericht äußerte bereits in der mündlichen Verhandlung Zweifel daran, ob der Freistaat Bayern hinreichend begründet habe, dass dies bei jedem Konsum von Cannabis in allen Parkbereichen der Fall sei, und hat nun entschieden, dass das Verbot in der gesamten Parkanlage unwirksam ist.

Näheres wird der schriftlichen Begründung des Urteils zu entnehmen sein, mit der in den nächsten Wochen zu rechnen ist. Nach Zustellung des Urteils an die Beteiligten wird es in anonymisierter Form auf dem Internetauftritt des BayVGH veröffentlicht. Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern als Rechtsmittel eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt es vorläufig bei der Anordnung in der Eilentscheidung.