• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Keine Errichtung von Photovoltaikanlagen auf einem Hausdach in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 24. November 2025 die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt.

Die Kläger, die ihr Wohnhaus in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber renovieren und energetisch sanieren, möchten in diesem Zug auf ihrem Hausdach eine Photovoltaikanlage mit schwarzen Paneelen errichten. Da die Altstadt von Rothenburg ob der Tauber unter denkmalschutzrechtlichem Ensembleschutz steht und die Stadt eine Baugestaltungssatzung zum Schutzes ihres Ortsbildes hat, die Photovoltaikanlagen in der Altstadt verbietet, benötigen die Kläger für ihr Vorhaben eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sowie eine Abweichung von der genannten Satzung. Nachdem die Stadt ihnen diese versagt hatte, wandten sich die Kläger an das Verwaltungsgericht Ansbach, um die Erteilung der Erlaubnisse gerichtlich durchzusetzen.

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach wies die Klage ab und räumte dem Denkmalschutz vorliegend den Vorrang ein. Bei der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber handle es sich um ein herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal, ein einzigartiges Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt mit geschlossener roter und bisher ungestörter Ziegel-Dachlandschaft, in der schwarze Aufdach-Solarpaneele einen störenden Fremdkörper darstellen würden. Dies wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die im Ratssaal der Stadt Rothenburg stattgefunden hat, von Seiten des Landesamtes für Denkmalschutz überzeugend dargelegt. Der nach dem Gesetz überragend wichtige Belang des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der auch für Hausphotovoltaikanlagen gelte, müsse vorliegend daher zurücktreten.

Im Rahmen eines Termins vor Ort stieg das Gericht auf den Röderturm der Stadtmauer sowie auf den Rathausturm, um die Dachlandschaft von Rothenburg ob der Tauber zu bewerten und um einzuschätzen, ob das Haus der Kläger in dieser Dachlandschaft sichtbar ist.