• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

JazzRadio Berlin muss einem Elektro-Radiosender weichen

Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

JazzRadio Berlin ist seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) entschied nach Neuausschreibung der Frequenz, diese ab dem 1. Januar 2026 an einen auf elektronische Musik ausgerichteten Sender zu vergeben. Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Veranstalterin des JazzRadio Berlin hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Begründung zurückgewiesen, der mabb stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Es sei gemessen hieran nicht fehlerhaft, dass die mabb dem auf elektronische Musik und insbesondere auch die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichteten Sender in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt sowie eines vollständig in Eigenproduktion erstellten Programms den Vorzug gegeben habe.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Beschwerde der Veranstalterin des JazzRadio Berlin zurückgewiesen. Die insoweit maßgebliche Beschwerdebegründung rechtfertigt die Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht. Sie stellt der Auswahlentscheidung der mabb lediglich eine eigene Würdigung der beiden Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurteilungsfehlerhaft sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.